NFT-Marktplätze und die Fiktion einer Leistungskette — Zugleich Anmerkung zu FG Niedersachsen, Urt. v. 10.7.2025 – 5 K 26/24, rkr.
Abstract
Zusammenfassung Mit der Entscheidung des FG Niedersachsen liegt erstmals eine deutsche Finanzgerichtsentscheidung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von NFTs (Non-Fungible-Token) in Form von digitalen Bilddateien vor. Dies ist insofern zu begrüßen, weil die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs vielfältige Rechtsfragen aufwirft. Zwar nimmt das Sekretariat des Mehrwertsteuerausschusses in einem Arbeitspaper vom 21.2.2023 zu vielfältigen Rechtsfragen unverbindlich Stellung (Working Paper No. 1060, taxud.c.1(2023)1930643 - EN). Allerdings hat der Mehrwertsteuerausschuss auf Basis dieses Arbeitspapieres keine Leitlinien aufgestellt. Auch im BMF-Schreiben v. 6.3.2025 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte ist sowohl die ertragsteuerrechtliche als auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von NFTs in Rz.5 explizit ausgenommen (BStBl. I 2025, 658). Im Folgenden wird die Entscheidung des FG Niedersachsen kurz zusammengefasst, um sich anschließend mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, ob der Handel von NFTs in Form von digitalen Bilddateien über NFT-Plattformen zu einer fingierten Leistungskette gem. § 3 Abs. 11a UStG zwischen NFT-Verkäufer, NFT-Plattform und NFT-Käufer führt. Die Rechtsfrage ist insofern von Relevanz, weil NFT-Verkäufer in der Praxis regelmäßig ein Informationsdefizit haben, den Ort der Leistung zu bestimmen - wie die Entscheidung des FG Niedersachsen einleuchtend veranschaulicht.
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